Garantie

Wir bieten unseren Patienten

  • verlängerte Garantiezeiten:
  • Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken) - 5 Jahre Garantie
  • Teilprothesen 3 Jahre Garantie
  • Totalprothesen 1 Jahr Garantie

Die Garantieleistung wird vermindert oder aufgehoben:

  • bei einer mangelnden, vernachlässigten Mundhygiene
  • wenn die ärztlichen Anweisungen nicht eingehalten werden
  • wenn der Zahnhalteapparat abbaut
  • bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
  • bei größerer Gewichtsverlust oder Zunahme von kurzer Zeit
  • bei einer Allgemeinerkrankung, mit ungünstiger Auswirkungen aufs Kauorgan

(Z.b. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zystestatische Therapie)

Für das Provisorium übernehmen wir keine Garantieleistungen!

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