Wir bieten unseren Patienten
- verlängerte Garantiezeiten:
- Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken) - 5 Jahre Garantie
- Teilprothesen 3 Jahre Garantie
- Totalprothesen 1 Jahr Garantie
Die Garantieleistung wird vermindert oder aufgehoben:
- bei einer mangelnden, vernachlässigten Mundhygiene
- wenn die ärztlichen Anweisungen nicht eingehalten werden
- wenn der Zahnhalteapparat abbaut
- bei einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion
- bei größerer Gewichtsverlust oder Zunahme von kurzer Zeit
- bei einer Allgemeinerkrankung, mit ungünstiger Auswirkungen aufs Kauorgan
(Z.b. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder Zystestatische Therapie)
Für das Provisorium übernehmen wir keine Garantieleistungen!



